Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
Einführung des VIS
Am 11. Oktober 2011 haben die Schengen-Mitgliedstaaten das Visainformationssystem (VIS) eingeführt. Im VIS werden neu die biometrischen Daten (10 Fingerabdrücke und das Gesichtsbild) der Visumantragsteller gespeichert. Die Auslandvertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten werden weltweit nach Regionen gestaffelt an das System angeschlossen.
Mit dem VIS-Anschluss am 20. November 2015 müssen sämtliche Auslandvertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten in Deutschland die biometrischen Daten von Personen, welche ein Schengen-Visum beantragen, erfassen.
Zur Einführung des VIS und der Erfassung biometrischer Daten finden Sie nachstehend ein Informationsblatt der Europäischen Union mit detaillierten Informationen:
Weitere Informationen zum System Schengen finden Sie in Englisch auf der Webseite der Europäischen Kommission:
Webseite Schengen, Borders & Visas der Europäischen Kommission
Bitte kontaktieren Sie die für Ihren Wohnort in Deutschland zuständige Schweizer Vertretung.