Führerausweis und Fahrzeug
Wer in der Schweiz oder im Ausland Auto fahren will, braucht einen gültigen nationalen Führerausweis. Bei Wohnsitznahme im Ausland oder in der Schweiz ist ein Umtausch des Führerausweises erforderlich. Schweizer Fahrzeugausweise und Kontrollschilder müssen bei der Ankunft am neuen Wohnort im Ausland zurückgegeben werden.
Umtausch von Führerscheinen und Fahrzeugausweisen
Der aktive Verkehrsteilnehmer muss innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland bei der zuständigen Führerscheinstelle den schweizerischen Führerschein oder Fahrzeugschein in einen deutschen umschreiben lassen. Dazu ist keine Beglaubigung der Schweizer Dokumente notwendig. Für weitere Details und verbindliche Auskünfte sind die deutschen Behörden zuständig.
Nutzung von in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen in Deutschland
Nachstehend finden Sie ein Merkblatt "Darf ich mein Schweizer Auto in Deutschland anderen überlassen?
Vorbehalt: die im Merkblatt publizierten Informationen sind ohne Gewähr. Die Schweizer Vertretungen lehnen jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Bundesfinanzdirektion
Sie werden oder sind bereits Auslandschweizerin oder Auslandschweizer und haben Fragen zu Ihrem schweizerischen Führerausweis, Ihrem Fahrzeugausweis und Ihren Schweizer Nummernschildern. Hier finden Sie Informationen sowie allgemeine Angaben, ob und wie lange Sie im Ausland mit einem Schweizer Führerausweis fahren dürfen und umgekehrt, ob und wie lange Sie in der Schweiz mit einem ausländischen Führerausweis fahren dürfen.