Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?
Welche Unterlagen sind dem Schengen Visumgesuch beizulegen?
Verlängerung eines Schengen Visums in Deutschland
Die Gültigkeitsdauer eines Schengen-Visums kann verlängert werden bei Vorliegen von höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe, aufgrund derer der Visuminhaber bzw. die Visumsinhaberin gehindert ist, die Schengenzone zu verlassen. Zuständig für die Verlängerung sind die Behörden des Staates, in dessen Hoheitsgebiet sich der Visuminhaber bzw. die Visuminhaberin zum Zeitpunkt des Verlängerungsantrages befindet. In Deutschland ist eine Verlängerung bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.